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im Beitrag

Parascha vom 2025 05 03


Shalom ihr Lieben, 


In der vergangenen Woche hatten wir das Vergnügen eine Doppel Lesung zu lesen, daher auch die zwei Videos von 2022.


In diesem 27. Torah-Abschnitt, Tazria, ( תַּזְרִיעַ ‚Sie empfängt‘)  werden hauptsächlich verschiedene Formen von Zaraat-Ausschlag beschrieben. Sie entstehen, wenn wir Klatsch verbreiten, was verboten ist. Außerdem werden bestimmte Kleidungs-Verfärbungen beschrieben, die "Kleidungs-Zaraat" darstellen.



In diesem Torah-Abschnitt Mezora, ( מְצֹרָע ‚Aussätziger‘) wird beschrieben, wie ein Mensch mit Zaraat (durch Verbreitung von verbotenem Klatsch hervorgerufener Hautkrankheit) rituell gereinigt wird. Auch geht es um die Symptome und Gesetze von "Haus-Zaraat" (bestimmte Steinverfärbungen). Es folgt eine Diskussion verschiedener ritueller Unreinheiten einschließlich der Gesetze der menstruierenden Frau.



Wajikra 12:1-15:33 


1 Und der HERR redete zu Mose: 2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage ⟨lang⟩ unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[1] ihres Unwohlseins[2] wird sie unrein sein. 3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. 4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung ⟨daheim⟩bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[3]. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung. 7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[4] Ausreichende nicht findet[5], soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein. 


1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut seines Fleisches, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären. 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1] zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]. Er soll seine Kleider waschen und ist rein. 7 Wenn aber der Schorf[3] in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen. 8 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Schorf[4] hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es. 9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung, 11 ⟨dann⟩ ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[5] und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[6], bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen, 13 und der Priester besieht ⟨ihn⟩, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[7] rein. 14 An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es. 16 Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen. 17 Und besieht ihn[8] der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären: rein ist er. 18 Und wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und ⟨wieder⟩ heilt, 19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen. 20 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Fleck[9] erscheint niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[10] ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es. 23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären. 24 Oder wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, eine ⟨Brand⟩wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, ⟨dann⟩ ist es Aussatz; er ist in der ⟨Brand⟩wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. 28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der ⟨Brand⟩wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der ⟨Brand⟩wunde. 29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt, 30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal der Krätze ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, 33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe ⟨den, der⟩ die Krätze ⟨hat,⟩ zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er. 37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein ⟨gutartiger⟩ Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er. 40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er. 41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er. 42 Und wenn an der kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 ⟨dann⟩ ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf. 45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf⟨haar⟩ soll frei hängen gelassen werden[11], und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. 47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen 48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk, 49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Mal und schließe ⟨das, woran⟩ das Mal ⟨ist, für⟩ sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, ⟨dann⟩ ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es. 52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, 54 dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder auf der kahlen Stelle ⟨vorn⟩. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten. 57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es ein ausbrechender ⟨Aussatz⟩: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist. 58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein. 59 Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären. 


1 Und der HERR redete zu Mose: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung[1]: Er soll zum Priester gebracht werden, 3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt, 4 dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser[2] in ein Tongefäß hinein zu schlachten. 6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser[3] geschlachtet worden ist. 7 Und er soll ⟨davon etwas⟩ auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären[4]. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[5], zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm[6] und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. 13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. 14 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15 Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Log Öl und gieße es in seine[7] linke Hand. 16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge ⟨etwas⟩ von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. 17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester ⟨etwas⟩ auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut[8] des Schuldopfers. 18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein. 21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen[9] kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[10], und ein Log Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen[11] kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. 23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße ⟨etwas⟩ von dem Öl in seine[12] linke Hand; 27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner linken Hand ist. 28 Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen[13] kann – 31 das, was seine Hand aufbringen[14] kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen[15] kann⟨, was vorgeschrieben ist⟩. 33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, 35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus. 36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus ⟨für⟩ sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen, 40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ⟨herausgerissenen⟩ Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus ⟨damit⟩ verputzen[16]. 43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen[17] das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht, 44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es. 45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein. 47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen[18] des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser[19] in ein Tongefäß hinein. 51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge ⟨damit⟩ das Haus siebenmal. 52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin. 53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein. 54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze 55 und für den Aussatz des Kleides und des Hauses 56 und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck, 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes. 


1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 2 Redet zu den Söhnen Israel und sagt zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Fleisch an Fluss leidet[1], ist er unrein durch seinen Schleimfluss. 3 Und dies wird seine Unreinheit bei seinem Schleimfluss sein: Lässt sein Fleisch seinen Schleimfluss triefen oder hält sein Fleisch seinen Schleimfluss zurück, ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der an Ausfluss Leidende liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 7 Und wer das Fleisch des an Ausfluss Leidenden berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 8 Und wenn der an Ausfluss Leidende auf einen Reinen speit, dann soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jeder Sattelsitz, auf dem der an Ausfluss Leidende reitet, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgendetwas berührt, was er unter sich hat, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 11 Und jeder, den der an Ausfluss Leidende berührt – er hat aber seine Hände nicht im Wasser abgespült –, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 12 Und das Tongefäß, das der an Ausfluss Leidende berührt, soll zerbrochen werden; jedes hölzerne Gefäß aber soll im Wasser gespült werden. 13 Und wenn der an Ausfluss Leidende von seinem Schleimfluss rein wird, dann soll er für seine Reinigung sieben Tage für sich zählen. Und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, dann wird er rein sein. 14 Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN kommen und sie dem Priester geben. 15 Und der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. So erwirke der Priester vor dem HERRN Sühnung für ihn wegen seines Schleimflusses. 16 Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, dann soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird bis zum Abend unrein sein. 18 Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss – sie sollen sich im Wasser baden und werden bis zum Abend unrein sein. 19 Und wenn eine Frau an Fluss leidet[2] ⟨und⟩ ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage in ihrer Absonderung[3] sein. Und jeder, der sie anrührt, wird bis zum Abend unrein sein. 20 Alles, worauf sie in ihrer Absonderung[4] liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie zu sitzen pflegt – wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Absonderung[5] kommt auf ihn, dann wird er sieben Tage unrein sein. Jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn eine Frau ihren Blutfluss viele Tage außer der Zeit ihrer Absonderung[6] hat oder wenn sie den Fluss über ihre Absonderung hinaus hat, soll sie all die Tage des Flusses ihrer Unreinheit sein wie in den Tagen ihrer Absonderung: Unrein ist sie. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Absonderung[7], und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinheit ihrer Absonderung. 27 Und jeder, der es berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluss, dann soll sie sich sieben Tage zählen, danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie an den Eingang des Zeltes der Begegnung zum Priester bringen. 30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. So erwirke der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinheit. 31 Und ihr sollt die Söhne Israel warnen vor[8] ihrer Unreinheit, damit sie nicht in ihrer[9] Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die in ihrer Mitte ist, unrein machen. 32 Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ dessen, der an Ausfluss leidet, und dessen, dem der Samenerguss entgeht, sodass er durch ihn unrein wird, 33 und ⟨betreffs der,⟩ die krank[10] ist in ihrer Absonderung[11], und dessen, der seinen Schleimfluss hat[12], es sei Mann oder Frau, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt. 


Melachim II 7:2-20


3 Nun waren da vier aussätzige Männer am Eingang des Tores, die sagten einer zum anderen: Was sollen wir hierbleiben, bis wir sterben? 4 Wenn wir sagen: Lasst uns in die Stadt gehen – in der Stadt ⟨herrscht⟩ ja die Hungersnot –, dann werden wir dort sterben. Wenn wir aber hierbleiben, werden wir auch sterben. So kommt nun und lasst uns ins Heerlager Arams überlaufen! Wenn sie uns am Leben lassen, dann leben wir, und wenn sie uns töten, dann sterben wir. 5 So machten sie sich in der Abenddämmerung auf, um ins Heerlager Arams zu kommen. Und sie kamen an den Rand des Heerlagers von Aram, und siehe, da war kein Mensch. 6 Denn der Herr hatte das Heerlager Arams ein Getöse von Wagen und ein Getöse von Pferden hören lassen, das Getöse einer großen Heeresmacht. Da hatten sie einer zum andern gesagt: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hetiter und die Könige von Ägypten gegen uns angeworben, dass sie über uns kommen sollen. 7 So hatten sie sich aufgemacht und waren in der Abenddämmerung geflohen. Sie hatten ihre Zelte und ihre Pferde und ihre Esel zurückgelassen, das ⟨ganze⟩ Heerlager, so wie es war, und waren um ihr Leben geflohen. 8 Als nun jene Aussätzigen an den Rand des Heerlagers kamen, gingen sie in eines der Zelte[2] und aßen und tranken. Und sie nahmen Silber und Gold und Kleider von dort mit und gingen hin und versteckten es. Dann kehrten sie zurück und gingen in ein anderes Zelt[3]; und sie nahmen ⟨auch⟩ von dort ⟨etwas mit⟩, gingen hin und versteckten es. 9 Dann sagten sie einer zum andern: Wir tun nicht recht. Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft. Schweigen wir aber und warten, bis der Morgen hell wird, so wird uns Schuld treffen. Und nun kommt und lasst uns hineingehen und es im Haus des Königs berichten! 10 So kamen sie und riefen die Torwache der Stadt und berichteten ihnen: Wir sind in das Heerlager Arams gekommen, und siehe, da war kein Mensch und keine Menschenstimme, sondern nur die Pferde angebunden und die Esel angebunden und die Zelte, so wie sie waren. 11 Da riefen ⟨es⟩ die Torwächter aus[4], und man berichtete es drinnen im Haus des Königs. 12 Da stand der König in der Nacht auf und sagte zu seinen Knechten: Ich will euch sagen, was die Aramäer mit uns gemacht haben: Sie haben erkannt, dass wir Hunger leiden; da sind sie aus dem Lager abgezogen, um sich im Feld zu verstecken, indem sie sich sagen: Wenn sie aus der Stadt herauskommen, dann wollen wir sie lebendig greifen und in die Stadt eindringen! 13 Da antwortete einer von seinen Knechten und sagte: Man nehme doch fünf von den übrig gebliebenen Pferden, die hier ⟨noch⟩ übrig geblieben sind! Siehe, ihnen ⟨wird es ja doch ergehen⟩ wie der ganzen Menge Israels, die hier übrig geblieben ist; siehe, ihnen ⟨wird es ergehen⟩ wie der ganzen Menge Israels, die am Ende ist. Schicken wir ⟨doch⟩ hin, und lasst uns sehen! 14 So nahmen sie zwei Wagen mit Pferden, und der König schickte hinter dem Heerlager Arams ⟨Männer⟩ her und sagte: Geht hin und seht! 15 Und sie zogen hinter ihnen her bis an den Jordan; und siehe, der ganze Weg war voll von Kleidern und Geräten, die die Aramäer auf ihrer hastigen Flucht weggeworfen hatten. Und die Boten kehrten zurück und berichteten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Heerlager Arams. Da wurde ein Maß Weizengrieß für einen Schekel und zwei Maß Gerste für einen Schekel ⟨verkauft⟩ nach dem Wort des HERRN. 17 Der König hatte aber den Offizier, auf dessen Arm[5] er sich stützte, ⟨zur Aufsicht⟩ über das Tor bestellt. Und das Volk trat ihn im Tor nieder, sodass er starb, geradeso wie der Mann Gottes geredet hatte, der, als der König zu ihm herabkam, es ⟨voraus⟩gesagt hatte. 18 Es war ja geschehen, als der Mann Gottes zum König geredet hatte: Zwei Maß Gerste werden morgen um diese Zeit für einen Schekel ⟨verkauft⟩ werden und ein Maß Weizengrieß ⟨ebenso⟩ für einen Schekel im Tor von Samaria, 19 da hatte der Offizier dem Mann Gottes geantwortet und gesagt: Siehe, wenn der HERR auch Fenster am Himmel machte, könnte wohl so etwas geschehen? Er aber hatte gesagt: Siehe, du wirst es mit deinen ⟨eigenen⟩ Augen sehen, doch du wirst nichts davon essen. 20 So geschah es ihm nun: Das Volk trat ihn im Tor nieder, sodass er starb. 



Shabbat Shalom! 

שבת שלום!


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