Parascha vom 2023 05 13
Wajikra 25:1-27:34
1 Und der HERR redete auf dem Berg Sinai zu Mose: 2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, dann soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern[1]. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes[2] einsammeln. 4 Aber im siebten Jahr soll ein ganz feierlicher Sabbat[3] für das Land sein; ein Sabbat dem HERRN. Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden, 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Ein Jahr der Sabbatfeier soll es für das Land sein. 6 Und der Sabbat⟨ertrag⟩ des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen[4], die sich bei dir aufhalten. 7 Auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Land sind, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre zählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Tage von sieben Sabbatjahren dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, ein Lärmhorn erschallen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr ein Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen. 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen, und sollt im Land Freilassung für all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel⟨jahr⟩[5] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurückkehren. 11 Ein Jobel⟨jahr⟩[6] soll dieses, das Jahr des fünfzigsten Jahres, für euch sein. Ihr dürft nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht abernten[7]; 12 denn ein Jobel⟨jahr⟩[8] ist es: Es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahr des Jobels[9] sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr etwas verkauft – ⟨sei es⟩ ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten –, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen. 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel⟨jahr⟩[10] sollst du von deinem Nächsten kaufen; nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach dem Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vergrößern, und nach dem Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten übervorteilen. Und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 So führt meine Ordnungen aus und haltet meine Rechtsbestimmungen[11] und tut sie, dann werdet ihr in eurem Land sicher wohnen! 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in ihm wohnen. 20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? – siehe, wir säen nicht, und unsern Ertrag sammeln wir nicht ein –: 21 Ich werde im sechsten Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringt. 22 Und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr ⟨noch⟩ altes ⟨Getreide⟩ vom Ertrag ⟨des sechsten Jahres⟩ essen. Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes ⟨Getreide⟩ essen. 23 Und das Land soll nicht endgültig[12] verkauft werden, denn mir gehört das Land; denn Fremde und Beisassen[13] seid ihr bei mir. 24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr für das Land Loskauf[14] gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und ⟨etwas⟩ von seinem Eigentum[15] verkauft, dann soll als sein Löser sein nächster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einlösen[16]. 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht[17], 27 dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr[18]; und im Jobel⟨jahr⟩ soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Lösungsrecht[19] bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs;[20] eine bestimmte Zeit[21] soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird[22], bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, dann soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, endgültig[23] dem, der es kaufte, verbleiben für seine Generationen; es soll im Jobel⟨jahr⟩[24] nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Lösungsrecht[25] für ein solches ⟨Haus⟩ bestehen, und im Jobel⟨jahr⟩[26] wird es frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Lösungsrecht[27] für die Leviten geben, 33 und zwar so: ⟨Einer⟩ von den Leviten mag es einlösen[28], oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel⟨jahr⟩[29] frei ausgehen. Denn die Häuser der Levitenstädte sind ihr Eigentum unter den Söhnen Israel. 34 Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand[30] neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstützen ⟨wie⟩ den Fremden[31] und Beisassen[32], damit er neben dir leben kann. 36 Du sollst nicht Zins von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir lebt. 37 Dein Geld sollst du ihm nicht gegen Zins geben, und deine Nahrungsmittel sollst du nicht gegen Aufschlag geben. 38 Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen. 40 Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse[33] soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr[34] soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man einen Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott. 44 Was aber deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die du haben wirst; von den Nationen, die rings um euch her ⟨leben⟩, von ihnen mögt ihr Sklave und Sklavin kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen[35], die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen mögt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr mögt sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese mögt ihr für ewig dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Söhne Israel, sollt ihr nicht einer über den andern mit Gewalt[36] herrschen. 47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen[37] neben dir etwas erreicht[38] und ⟨wenn⟩ dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden, 48 dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht[39] für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen[40]. 49 Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen[41], oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand ⟨es wieder⟩ aufbringen[42], dann soll er sich selbst einlösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr[43]. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen[44]; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein[45]. 51 Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen. 52 Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr[46], dann soll er es ihm berechnen: Nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen. 54 Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst[47] wird, dann soll er im Jobeljahr[48] frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir gehören die Söhne Israel als Sklaven. Meine Sklaven sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
1 Ihr sollt euch keine Götzen machen, und ein Götterbild[1] und einen Gedenkstein[2] sollt ihr euch nicht aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Land hinstellen[3], um euch davor ⟨anbetend⟩ niederzuwerfen; denn ich bin der HERR, euer Gott. 2 Meine Sabbate sollt ihr halten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin der HERR. 3 Wenn ihr in meinen Ordnungen lebt[4] und meine Gebote haltet und sie tut, 4 dann werde ich euch die Regen⟨güsse⟩ geben zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht geben. 5 Und die Dreschzeit wird bei euch bis zur Weinlese reichen, und die Weinlese wird bis zur Saatzeit reichen. Und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Land wohnen. 6 Und ich werde Frieden im Land geben, dass ihr euch niederlegt und es niemanden gibt, der ⟨euch⟩ aufschreckt. Und ich werde die bösen Tiere aus dem Land austilgen, und das Schwert wird nicht durch euer Land gehen. 7 Und ihr werdet euren Feinden nachjagen, und sie werden vor euch durchs Schwert fallen. 8 Fünf von euch werden hundert nachjagen, und hundert von euch werden zehntausend nachjagen, und eure Feinde werden vor euch durchs Schwert fallen. 9 Und ich werde mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechterhalten. 10 Und ihr werdet das alt gewordene alte ⟨Getreide noch zu⟩ essen ⟨haben⟩ und das alte vor dem neuen wegräumen müssen. 11 Und ich werde meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht verabscheuen. 12 Und ich werde in eurer Mitte leben[5] und werde euer Gott sein, und ihr werdet mein Volk sein. 13 Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, damit ihr nicht ihre Sklaven sein musstet. Und ich habe die Stangen eures Joches zerbrochen und euch aufrecht gehen lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und nicht all diese Gebote tut 15 und wenn ihr meine Ordnungen verwerft und eure Seele meine Rechtsbestimmungen verabscheut, sodass ihr nicht alle meine Gebote tut und dass ihr meinen Bund brecht, 16 dann werde ich meinerseits euch dieses tun: Ich werde Entsetzen[6] über euch verhängen, Schwindsucht und Fieberglut, die die Augen erlöschen und die Seele verschmachten lassen. Und ihr werdet vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden ihn verzehren. 17 Und ich werde mein Angesicht gegen euch richten, dass ihr vor euren Feinden geschlagen werdet. Und eure Hasser werden über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl niemand euch nachjagt. 18 Und wenn ihr mir daraufhin nicht gehorcht, dann werde ich fortfahren, euch zu züchtigen, ⟨und zwar⟩ siebenmal wegen eurer Sünden. 19 Und ich werde euren starken Hochmut[7] brechen und werde euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde wie Bronze. 20 Und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden ihre Frucht nicht geben. 21 Wenn ihr euch aber mir entgegenstellt[8] und mir nicht gehorchen wollt, dann werde ich euch weiter schlagen, ⟨und zwar⟩ siebenfach nach euren Sünden. 22 Und ich werde die Tiere des Feldes unter euch senden, dass sie euch kinderlos machen und euer Vieh ausrotten und euch ⟨an Zahl⟩ verringern, und eure Wege sollen öde werden. 23 Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir zurechtweisen lasst und euch mir entgegenstellt[9], 24 dann werde ich meinerseits mich euch entgegenstellen[10], und ich meinerseits werde euch schlagen, ⟨und zwar⟩ siebenfach wegen eurer Sünden. 25 Und ich werde das Schwert über euch bringen, das die Rache des Bundes vollzieht. Und zieht ihr euch in eure Städte zurück, dann werde ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die Hand des Feindes gegeben werden. 26 Wenn ich euch den Stab[11] des Brotes zerbreche, werden zehn Frauen euer Brot in einem Ofen backen, und sie werden euch das Brot zurückgeben nach dem Gewicht[12]; und ihr werdet essen und nicht satt werden. 27 Und wenn ihr mir trotzdem nicht gehorcht und euch mir entgegenstellt[13], 28 dann werde ich mich euch im Grimm entgegenstellen[14], und ich meinerseits werde euch züchtigen wegen eurer Sünden, ⟨und zwar⟩ siebenfach. 29 Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen. 30 Und ich werde eure Höhen[15] austilgen und eure Räucheraltäre ausrotten, und ich werde eure Leichen auf die Leichen eurer Götzen[16] werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich werde eure Städte zur Trümmerstätte machen und eure Heiligtümer öde machen, und ich werde euren wohlgefälligen Geruch[17] nicht riechen. 32 Und ich werde das Land öde machen, dass eure Feinde, die darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen. 33 Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert hinter euch herziehen. Euer Land wird eine Öde und eure Städte werden eine Trümmerstätte sein. 34 Dann endlich wird das Land seine Sabbate ersetzt bekommen[18], all die Tage seiner Verödung, während ihr im Land eurer Feinde seid. Dann endlich wird das Land ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. 35 All die Tage seiner Verödung wird es ruhen, was es nicht an euren Sabbaten geruht hat, als ihr darin wohntet. 36 Und die Übriggebliebenen von euch – in ihr Herz werde ich Verzagtheit bringen in den Ländern ihrer Feinde; und das Rauschen eines verwehten Blattes wird sie verfolgen, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl niemand sie verfolgt. 37 Und sie werden einer über den andern hinstürzen wie vor dem Schwert, obwohl niemand sie verfolgt; und ihr werdet vor euren Feinden nicht standhalten können. 38 Ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Und die Übriggebliebenen von euch werden in ihrer[19] Schuld vergehen[20] in den Ländern eurer Feinde und auch in der[21] Schuld ihrer Väter werden sie mit ihnen vergehen[22]. 40 Und sie werden ihre Schuld bekennen und die Schuld ihrer Väter, die in ihrer Untreue ⟨liegt⟩, mit der sie an mir treulos gehandelt haben, und besonders darin, dass sie sich mir entgegengestellt haben[23]. 41 Ich meinerseits werde mich ihnen entgegenstellen[24] und sie in das Land ihrer Feinde bringen; ob sich endlich ihr unbeschnittenes Herz demütigt und sie endlich ihre Schuld bezahlen[25]. 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken. Und auch an meinen Bund mit Isaak und auch an meinen Bund mit Abraham werde ich denken, und an das Land werde ich denken. 43 Denn das Land muss von ihnen verlassen sein, damit es in seiner Verödung ohne sie seine Sabbate ersetzt bekommt[26], und sie selbst werden ihre Schuld bezahlen[27], darum, ja deshalb, weil sie meine Rechtsbestimmungen verworfen haben und ihre Seele meine Ordnungen verabscheut hat. 44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Land ihrer Feinde sind, habe ich sie nicht verworfen und sie nicht verabscheut, ein Ende mit ihnen zu machen, meinen Bund mit ihnen ungültig zu machen; denn ich bin der HERR, ihr Gott. 45 Und ich werde ⟨zum Guten⟩ für sie an meinen Bund mit den Vorfahren denken, die ich aus dem Land Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin der HERR. 46 Das sind die Ordnungen und die Rechtsbestimmungen und die Gesetze[28], die der HERR zwischen sich und den Söhnen Israel auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat.
1 Und der HERR redete zu Mose: 2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein ⟨besonderes⟩ Gelübde leistet[1], dann sollen die Personen[2] für den HERRN[3] nach ⟨folgender⟩ Schätzung ⟨berechnet werden⟩: 3 Wenn deine Schätzung einen Mann[4] von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Und wenn es eine Frau[5] ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ zwanzig Schekel und einer weiblichen zehn Schekel. 6 Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen ⟨Person⟩ fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber. 7 Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche ⟨Person⟩ ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel. 8 Und[6] wenn der, der das Gelübde getan hat[7], zu arm ist für die Schätzung, dann soll man ihn[8] vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt[9], dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden. 11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein. 13 Wenn man es aber unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN ⟨etwas⟩ heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber. 17 Wenn er vom Jobeljahr[10] an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen. 18 Wenn er aber nach dem Jobel⟨jahr⟩[11] sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr[12] übrig sind; das soll ⟨dann⟩ von der Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt ⟨wieder⟩ einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Wenn er aber das Feld ⟨bis zum Jobeljahr[13]⟩ nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden. 21 Und das Feld soll, wenn es im Jobel⟨jahr⟩[14] frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes[15] Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt, 23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr[16]. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten. 24 Im Jobeljahr[17] soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte. 25 Und alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört[18], das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf[19], es gehört dem HERRN. 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der Schätzung und sein Fünftel darüber hinzufügen. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der Schätzung. – 28 Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt[20], von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, ⟨das⟩ darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. 29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: Es muss getötet werden. 30 Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten ⟨irgendetwas⟩ einlösen will, dann soll er sein Fünftel hinzufügen. 32 Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab[21] vorüberzieht, das Zehnte soll für den HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst ⟨heilig⟩ bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat.
Yirmiyahu 16:9-17:14
19 HERR, meine Stärke und mein Schutz[13] und meine Zuflucht am Tag der Bedrängnis! Zu dir werden Nationen kommen von den Enden der Erde und sagen: Nur Lüge haben unsere Väter geerbt, Nichtigkeiten[14]; und unter ihnen ist keiner, der etwas nützt. 20 Kann ⟨denn⟩ ein Mensch sich Götter machen? Das sind doch keine Götter! 21 Darum siehe, ich werde sie zur Erkenntnis bringen. Diesmal werde ich sie meine Hand und meine Macht erkennen lassen; und sie werden erkennen, dass mein Name Jahwe ist.
1 Die Sünde Judas ist geschrieben mit eisernem Griffel, mit diamantener Spitze; sie ist eingegraben in die Tafel ihres Herzens und an die Hörner eurer Altäre. 2 Wie an ihre Kinder, so denken sie an ihre Altäre und ihre Ascherim[1] bei den grünen Bäumen, auf den hohen Hügeln, 3 ⟨auf den⟩ Bergen[2] in der Gegend. Dein Vermögen, alle deine Schätze werde ich zur Plünderung preisgeben, ⟨auch⟩ deine Höhen, um der Sünde willen, ⟨die⟩ in deinem ganzen Gebiet ⟨begangen wurde⟩. 4 Und du wirst, und zwar durch dich selbst[3], dein Erbteil loslassen müssen, das ich dir gegeben habe, und ich werde dich zum Sklaven deiner Feinde machen in einem Land, das du nicht kennst. Denn ihr habt ein Feuer angezündet in meinem Zorn, es wird ewig brennen.
5 So spricht der HERR: Verflucht ist der Mann, der auf Menschen vertraut und Fleisch zu seinem Arm macht und dessen Herz vom HERRN weicht! 6 Er wird sein wie ein kahler ⟨Strauch⟩ in der Steppe und nicht sehen, dass Gutes kommt[4]. Und an dürren Stätten in der Wüste wird er wohnen, in einem salzigen Land, ⟨wo sonst⟩ niemand wohnt. 7 Gesegnet ist der Mann, der auf den HERRN vertraut und dessen Vertrauen der HERR ist! 8 Er wird sein wie ein Baum, der am Wasser gepflanzt ist und am Bach seine Wurzeln ausstreckt und sich nicht fürchtet, wenn die Hitze kommt. Sein Laub ist grün, im Jahr der Dürre ist er unbekümmert, und er hört nicht auf, Frucht zu tragen. 9 Trügerisch[5] ist das Herz, mehr als alles, und unheilbar ist es. Wer kennt sich mit ihm aus? 10 Ich, der HERR, ⟨bin es,⟩ der das Herz erforscht und die Nieren prüft, und zwar um einem jeden zu geben nach seinen Wegen, nach der Frucht seiner Taten. – 11 ⟨Wie⟩ ein Rebhuhn, das brütet, ohne gelegt zu haben[6], ⟨so⟩ ist, wer Reichtum erwirbt, aber nicht mit Recht; in der Mitte seiner Tage muss er ihn lassen, und an seinem Ende wird er ein Tor sein. 12 Thron der Herrlichkeit, erhaben[7] von Anbeginn, Stätte unseres Heiligtums! 13 Hoffnung Israels, HERR! Alle, die dich verlassen, werden zuschanden werden. – Und die von mir abweichen, werden in die Erde geschrieben werden[8]; denn sie haben den HERRN, die Quelle lebendigen Wassers, verlassen.
Klagegebet Jeremias mit der Bitte um Anerkennung beim Volk
14 Heile mich, HERR, so werde ich geheilt! Rette mich, so werde ich gerettet! Denn du bist mein Ruhm.
Im letzten Jahr waren es zwei Lesungen, die in diesem Jahr zu einer Großen gelesen werden.
Viel vergnügen damit.
Shabbat Shalom!
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